Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in unserer Heimat
Konzept der Eifellicht-Projektgruppe „Kinderhilfsfonds Eifel“
Stand: 01.10.2026
Neben unseren vielfältigen humanitären Hilfsprojekten im In- und Ausland möchten wir mit dem Eifellicht Kinderhilfsfonds Eifel ganz gezielt auch dort helfen, wo wir zu Hause sind: in unserer Eifel.
Der Fonds soll Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien unterstützen, wenn Krankheit, Behinderung, soziale Notlagen oder finanzielle Belastungen eine Hilfe notwendig machen und bestehende staatliche, kommunale oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht oder nicht ausreichend greifen.
Unser Anspruch ist dabei einfach: schnell, persönlich, unbürokratisch und nachvollziehbar helfen – dort, wo Hilfe wirklich ankommt.
1. Einrichtung und Zweck
Der von Eifellicht e.V. eingerichtete Kinderhilfsfonds dient der direkten und vollständig zweckgebundenen Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 21 Jahren, die im ländlichen Raum der Eifel leben.
Unterstützt werden sollen insbesondere junge Menschen und Familien, die sich in einer besonderen
● gesundheitlichen
● sozialen
● familiären
● finanziellen
Belastungssituation befinden.
Ziel ist es, Lebensqualität, Teilhabe, Selbstständigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen jungen Menschen konkret und nachhaltig zu verbessern.
2. Unsere Grundprinzipien
Direkte Hilfe
Die für den Kinderhilfsfonds bestimmten Zuwendungen werden grundsätzlich 1:1 und ohne Kostenabzug für konkrete Hilfsmaßnahmen eingesetzt.
Hilfe, wenn andere Leistungen nicht ausreichen
Der Fonds versteht sich als ergänzende Hilfe. Eine Förderung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn gesetzliche, kommunale oder versicherungsrechtliche Leistungen nicht bestehen, ausgeschöpft sind oder den tatsächlichen Bedarf nicht ausreichend abdecken.
Bedürftigkeit
Die wirtschaftliche Situation der Familie wird angemessen berücksichtigt. Die beantragte Unterstützung soll dort ankommen, wo die notwendige Maßnahme aus eigener finanzieller Kraft nicht oder nur schwer zu bewältigen ist.
Das Kind steht im Mittelpunkt
Entscheidend ist die konkrete positive Wirkung für das betroffene Kind oder den jungen Menschen.
Der Schutz der Persönlichkeit und der vertrauliche Umgang mit persönlichen und familiären Informationen haben dabei höchste Priorität.
3. Wo helfen wir?
Der Kinderhilfsfonds konzentriert sich grundsätzlich auf den ländlichen Raum der Eifel, zunächst mit besonderem Blick auf die Landkreise Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Ausnahmen können in begründeten Fällen und nach vorheriger Abstimmung – insbesondere bei entsprechend zweckgebundenen Spenden – ermöglicht werden.
Auch dann gelten uneingeschränkt unsere Grundsätze einer transparenten, zweckgebundenen und am Kindeswohl orientierten Mittelverwendung.
4. Was kann gefördert werden?
Medizinische und palliative Unterstützung
Dazu können beispielsweise gehören:
● medizinisch notwendige Hilfsmittel, deren Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden,
● ergänzende Unterstützung bei der häuslichen Versorgung schwerstkranker Kinder,
● Hilfen in Zusammenarbeit mit regionalen Palliativdiensten und Fachstellen,
● kurzfristig benötigte Pflege- und Alltagshilfsmittel.
Mobilität und Teilhabe
Gefördert werden können beispielsweise:
● Elektrorollstühle und Spezialrollstühle,
● Sport- und Crossrollstühle,
● Mobilitäts- und Kommunikationshilfen,
● Treppenlifte und Rampen,
● behinderungsgerechte Anpassungen im Wohnumfeld oder an Fahrzeugen,
● sensorische und therapeutische Hilfsmittel.
Schule, Freizeit und persönliche Entwicklung
Unterstützung kann unter anderem erfolgen für:
● Klassenfahrten und Schulfreizeiten,
● Ferien- und Freizeitmaßnahmen,
● Schwimmkurse,
● Bildungsangebote,
● notwendige Schul- und Erstausstattungen,
● Maßnahmen zur Integration in Kita, Schule, Vereine und das örtliche Gemeinschaftsleben.
Hilfe für finanziell belastete Familien
Der Fonds kann dort ergänzend unterstützen, wo eine sinnvolle und für das Kind wichtige Maßnahme für die Familie finanziell nicht zu bewältigen ist.
Herzenswünsche
Ein besonderer Schwerpunkt soll auf der Erfüllung kleiner und großer Herzenswünsche schwerst- oder lebensverkürzend erkrankter Kinder und Jugendlicher liegen.
Dabei geht es nicht nur um materielle Hilfe. Es geht um Lebensfreude, gemeinsame Zeit, besondere Erinnerungen und darum, einem Kind und seinem familiären oder pflegerischen Umfeld in einer außergewöhnlich schweren Lebensphase besondere Momente zu ermöglichen.
5. Voraussetzungen für eine Förderung
Grundsätzlich sollen folgende Kriterien erfüllt sein:
● Alter bis einschließlich 21 Jahre,
● Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt im Fördergebiet,
● gesundheitliche, soziale, familiäre oder finanzielle Belastung,
● nachvollziehbare finanzielle Bedürftigkeit,
● keine ausreichende anderweitige Finanzierung,
● konkrete und zeitnah umsetzbare Maßnahme,
● eindeutiger Bezug zum betroffenen Kind oder jungen Menschen,
● erkennbare positive Wirkung auf Lebensqualität, Entwicklung, Selbstständigkeit oder gesellschaftliche Teilhabe.
Eine Doppelförderung bereits vollständig finanzierter Leistungen soll ausgeschlossen werden.
6. Was wird grundsätzlich nicht gefördert?
Nicht vorgesehen sind insbesondere:
● Maßnahmen, für die bestehende gesetzliche oder versicherungsrechtliche Ansprüche noch nicht ausgeschöpft wurden,
● Maßnahmen, die überwiegend Erwachsenen zugutekommen,
● die dauerhafte Finanzierung allgemeiner Lebenshaltungskosten,
● Vorhaben ohne erkennbare Bedürftigkeit,
● allgemeine Vereins- oder Gruppenfinanzierungen ohne konkreten Bezug zu einem unterstützten Kind,
● Maßnahmen ohne nachvollziehbaren Bezug zum Kindeswohl.
7. Die Projektgruppe „Kinderhilfsfonds Eifel“
Für die praktische Arbeit wird eine Eifellicht-Projektgruppe „Kinderhilfsfonds Eifel“ aufgebaut.
Mitwirken sollen engagierte Menschen aus möglichst vielen Regionen der Landkreise Vulkaneifel und Bitburg-Prüm. Eine zahlenmäßige Begrenzung ist zunächst nicht vorgesehen.
Eingebunden ist mindestens ein Mitglied des Vorstandes von Eifellicht e.V., um die ordnungsgemäße und satzungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen.
Anfragen können insbesondere erfolgen durch:
● betroffene Familien,
● soziale Einrichtungen und Beratungsstellen,
● medizinische und pflegerische Fachstellen,
● Schulen und Kindertagesstätten,
● Palliativdienste,
● weitere Personen oder Einrichtungen, die einen konkreten Hilfebedarf erkennen.
Anträge und Anfragen sollen bei verfügbaren Mitteln zeitnah, unbürokratisch und vertraulich geprüft werden.
Entscheidungen werden nachvollziehbar getroffen und intern dokumentiert.
8. Neue Projekte ausdrücklich erwünscht
Der Kinderhilfsfonds soll sich weiterentwickeln.
Wenn das zweckgebundene verfügbare Fondsvermögen 15.000 Euro übersteigt und keine entsprechenden laufenden oder konkret anstehenden Hilfsprojekte bestehen, soll öffentlich zur Einreichung geeigneter Hilfsprojekte und Unterstützungsbedarfe aufgerufen werden.
Damit möchten wir auch Familien und Bedarfe erreichen, von denen wir bislang noch nichts wissen.
9. Transparenz und Vertrauen
Für Eifellicht e.V. sind ein verantwortungsvoller Umgang mit Spendengeldern und der Schutz der unterstützten Menschen gleichermaßen wichtig.
Deshalb gilt:
So viel Transparenz bei der Mittelverwendung wie möglich – so viel Schutz der persönlichen Lebensumstände wie notwendig.
Sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden nachvollziehbar erfasst. Persönliche Daten sowie gesundheitliche und familiäre Informationen der unterstützten Kinder und Familien werden vertraulich behandelt.
Eine öffentliche Darstellung einzelner Hilfsprojekte erfolgt nur in einem datenschutzrechtlich zulässigen und mit den Betroffenen abgestimmten Rahmen.
10. Wie Hilfe konkret aussehen kann
Mögliche oder bereits an uns herangetragene Hilfen zeigen die große Bandbreite:
● ein bedarfsgerechter Elektrorollstuhl für Zuhause, Schule und Freizeit,
● ein Sport- oder Crossrollstuhl, dessen Kosten nicht von der Versicherung übernommen werden,
● ein Spezialtreppenlift für ein schwerbehindertes Kind,
● ein Zuschuss zum behindertengerechten Umbau eines Familienfahrzeuges oder des Wohnbereiches,
● die Teilnahme eines Kindes aus einer finanziell belasteten Familie an einer Klassenfahrt,
● ein Schwimmkurs oder eine notwendige Schulausstattung,
● kurzfristige Hilfsmittel für die Versorgung eines schwerstkranken Kindes zu Hause,
● eine mehrtägige betreute Ferienfreizeit für ein schwerbehindertes Kind,
● die Erfüllung eines besonderen Herzenswunsches eines palliativ begleiteten Kindes.
Weitere konkrete Hilfsprojekte befinden sich bereits in Vorbereitung.
Gemeinsam für Kinder in unserer Eifel
Der Eifellicht Kinderhilfsfonds Eifel soll kein anonymer Fördertopf werden.
Er soll ein Netzwerk von Menschen sein, die hinschauen, Bedarfe erkennen, Verantwortung übernehmen und gemeinsam dafür sorgen, dass Kindern und Familien in schwierigen Lebenssituationen schnell geholfen werden kann.
Wir möchten dieses Projekt deshalb bewusst breit aufstellen und laden engagierte Menschen, soziale und medizinische Fachkräfte, Schulen, Einrichtungen, Unternehmen, Vereine sowie Unterstützerinnen und Unterstützer aus der gesamten Region zur Mitarbeit und Unterstützung ein.
Denn manchmal fehlt für eine entscheidende Verbesserung im Leben eines Kindes gar nicht viel – sondern nur jemand, der sagt:
Wir kümmern uns darum.
Mehr Infos unter TEL 0172 5602865 – Heinz-Peter Thiel, Vorsitzender
Anträge mit Kontaktdaten gerne unter vorstand@eifellicht.de
Eifellicht e.V. – Hilfe, die ankommt!